In bester ruhiger Ortsrandlage von Neu-Anspach im Taunus, entstehen zwei attraktive Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 Wohneinheiten. Attraktive Wohnungsgrößen von ca.43 m² bis 120 m², lassen keine Wünsche offen. Veränderungen der Raumaufteilung sind jetzt noch möglich! Beide Häuser verfügen über eine Exklusive Penthousewohnung mit ca. 100 m² Wohnfläche. Diese Wohnung bietet ausreichend Raum für Ihre persönliche Entfaltung. Der großzügige Wohn- und Essbereich mit offener Küchengestaltung, sowie eine sehr schöne Terrasse mit Ausblick in den Taunus, bietet ein außergewöhnliches naturnahes Wohnambiente, mit höchster Wohn- und Lebensqualität. Zu jeder Wohnung wird ein Carport mit Stromanschluß zu je 20.000 EUR zugeordnet. Es wird eine Fahrradgarage und einen gemeinsamen Hauswirtschaftsraum geben, sowie einen privaten Kellerraum. Außerdem wird es einen direkten Zugang zur Garage geben.
KfW 55 Massivbauweise Wärmepumpe Dreifach isolierte Markenfenster Haustür mit Einbruchschutz Wohnung Eingangstür mit Dreifach-Verriegelung Elektrische Rollläden Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung Gegensprechanlage mit Kamera und Farbdisplay Hochwertige Bodenbeläge Sanitärobjekte von namhaften Herstellern Rauchmelder Balkone mit Süd-Ausrichtung Separater Kellerraum Gemeinschaftlicher Hauswirtschaftsraum Fahrradraum
Fernab von Hektik und Lärm ist Neu-Anspach reizvoll im Hochtaunuskreis gelegen. Vom quirligen Treiben der nahe gelegenen Metropole Frankfurt am Main, spüren sie hier wenig. Dennoch erreichen Sie, vorbei am Römerkastell "Saalburg", weiter über Bad Homburg, die City innerhalb von 30 Autominuten. Zur Stadt Neu-Anspach zählen die vier Stadtteile Anspach, Hausen-Ansbach, Rod am Berg und Westerfeld mit insgesamt ca. 15.000 Einwohnern. Ein breites Spektrum an Freizeitmöglichkeiten, Naherholung und Einkaufsmöglichkeiten stehen für den hohen Wohnwert. Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar. In nur 20 Minuten fußläufig erreichen Sie das beliebte Waldschwimmbad.
Die hier gemachten Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen nach den Informationen der Eigentümerin und den übergebenen Unterlagen zusammengestellt. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen. Wichtige Einzelheiten und Informationen sind am Objekt vom Interessenten zu prüfen. HINWEIS / BELEHRUNG GELDWÄSCHEGESETZ (GwG). Die Pflichten des Maklers nach dem Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Huth Immobilien Solutions nach § 3 GwG dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises, bei Firmen den Handelsregister-auszug, beispielsweise mittels einer Kopie festhalten. Es muss überprüft werden, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt und zu welchem Geschäftszweck. Die Aufbewahrungszeit der Unterlagen beträgt 5 Jahre. Als Kunde sind Sie zur entsprechenden Erteilung der Auskünfte, gemäß § 4 Abs.6 GwG an den Immobilienmakler verpflichtet. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
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