Das Grundstück entsteht durch Aufteilung eines größeren Grundstückes. Mit dem Ziel zur Nachverdichtung übergroßer Baugrundstücke wird eine Aufteilung in Teilflächen mit anschließender Bebauung vom Markt Kreuzwertheim begrüßt. Das Grundstück ist baureif, Nutzungsart: allgemeines Wohngebiet. Es gibt keinen Bebauungsplan. Daher richtet sich das Maß der Bebaubarkeit laut § 34 BauGB nach der umliegenden Nachbarbebauung. Dort dominieren großzügige Einfamilienhäuser das Straßenbild, mit unterschiedlichen Dachformen und ein bis zwei Vollgeschossen.
ruhige Lage, leichter Hang talseits, nur 5 Minuten bis zur A3
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