Bauplatz mit Mainblick

63743 Aschaffenburg / Schweinheim

650.000,00 €
Kaufpreis
984 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
63743 Aschaffenburg / Schweinheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Wohngrundstück
Grundstück
984 m2
Online-ID
9387537
Anbieter-ID
24 007 010
Stand vom
23.10.2024
Kauf­preis
650.000,00 €
Provision für Käufer
Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises

Diese einmalige Gelegenheit mit unverbaubarem Mainblick in westlicher Ausrichtung kommt so schnell nicht wieder. Das Grundstück ist zur Straße hin mit einem sanierungsbedürftigen Haus von 1959 bebaut, welches auf Wunsch vom zukünftigen Eigentümern natürlich zurück gebaut werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit nur den zum Main hin gelegenen Teil des Grundstücks zu erwerben, welcher in etwa die Hälfte des Grundstücks ausmacht. In diesem Fall würde ein entsprechendes Wege- und Leitungsrecht würde selbstverständlich eingeräumt werden. Sie haben Interesse diese vielversprechende Investition mit viel Potenzial und Charme besser kennen zu lernen? Das von Poll Team Aschaffenburg freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ausstattung

+ nur 10 Fußminuten vom Floßhafen entfernt + Bebauung nach §34 + nur auf einer Seite mit Baugrenze + unverbaubarer Mainblick + Sonne und Ruhe inkludiert + sofort bebaubar

Lage

Der Main und die fußläufig zu erreichende Innenstadt mit ihrer ausgezeichneten Infrastruktur liegt Ihnen direkt zu Füßen. Hervorzuheben sind die umfassenden Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen, als auch die weiterführenden Schulen, die Hochschule, Fußgängerzone, Geschäften, Restaurants, Theater u.v.m. Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Anbindung an den ÖPNV und zur Autobahn A3 Frankfurt/Würzburg (in ca. 30 Minuten zum Flughafen) oder der A45 Hanau/Gießen. Einen hervorragenden Einblick von Aschaffenburg erhalten Sie auch über diesen kleinen Film auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=u3Me3JaQL-w

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

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Ihr Ansprechpartner

Herr Alexander Rauh

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.main-echo.de, Objekt 24 007 010 - vielen Dank!