Quelle:
www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
15.232
m2
49584 Fürstenau
Immobilientyp: Grundstück
Die Kreissparkasse Bersenbrück vermarktet 22 Bauplätze aus ihrem eigenen Bestand im 3. Bauabschnitt des Baugebietes "Kollenpohl" der Stadt Fürstenau. Seit Anfang des Jahres wird das Gebiet durch die Firma Dallmann erschlossen und mit den
...
entsprechenden Kanälen, Leitungen und einer Baustraße versehen, um eine Bebauung zu ermöglichen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein, so dass potentielle Bauherrn Anfang 2024 ihren Traum und ihre Vorstellung vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand verkauft. Die Kosten der Erschließung und die späteren Kosten des Endausbaus werden nach Abschluss der Maßnahmen den Eigentümern von der Stadt Fürstenau in Rechnung gestellt. Nach grober Kostenschätzung werden diese insgesamt zwischen 30,-- und 40,-- Euro/m² betragen. Wenn wir Ihr Interesse an einem Grundstück im Kollenpohl geweckt haben, fordern Sie sich unter www.ksk-bersenbrueck.de/kollenpohl die Unterlagen zu Ihrem
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2.800.000,00 €
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Immobilientyp: Grundstück
Möglichkeit eines urbanen Gebietes
§ 6a BauNVO
(1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben
und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich
stören. Die Nutzungsmischung
...
muss nicht gleichgewichtig sein.
Zulässig sind:
o Wohngebäude,
o Geschäfts- und Bürogebäude,
o Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
o sonstige Gewerbebetriebe,
o Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke.
2.800.000,00 €
13.400
m2
49770 Herzlake
Immobilientyp: Grundstück
Möglichkeit eines urbanen Gebietes § 6a BauNVO (1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung
...
muss nicht gleichgewichtig sein. ? Zulässig sind: o Wohngebäude, o Geschäfts- und Bürogebäude, o Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, o sonstige Gewerbebetriebe, o Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.