Grundstücke zum Kauf in Klein Nordende

Top Premium Exklusives Baugrundstück in Bestlage von Klein Nordende, Elmshorn
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395.000,00 €
1.114 m2
Kaufpreis
25336 Klein Nordende
Immobilientyp: Grundstück
Der Energieausweis (Bedarfsausweis) des Objektes weist einen Endenergiebedarf von 414,3 kWh/(m2*a) und eine Energieeffizienzklasse von "H" aus. Der wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser ist Erdgas. Der Energieausweis wurde am
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12.08.2024 ausgestellt und ist gültig bis 12.08.2034. Objekttyp: Baugrundstück mit Altbestand Lage: hochwertige Wohnlage in Klein Nordende, Elmshorn Grundstücksgröße: ca. 1.114 m² Bauvorbescheid: positiver Bauvorbescheid für zwei Einfamilienhäuser Besonderheit: unmittelbare Nähe zum Liether Wald Beschreibung: Ein herausragendes Baugrundstück in erstklassiger Lage von Klein Nordende bietet die perfekte Grundlage für ein exklusives Bauprojekt. Auf einer großzügigen Fläche von ca. 1.114 m² eröffnet sich hier eine seltene Gelegenheit, Wohnträume in einem der gefragtesten Wohnviertel der Region zu verwirklichen. Bebaubarkeit: Mit einem bereits genehmigten Bauvorbescheid für zwei Einfamilienhäuser ist das Grundstück ideal für die Realisierung von anspruch
Top Premium ***kompaktes Bauen auf großem Grund direkt am Wald***
Quelle: www.immobilienscout24.de
199.900,00 €
947 m2
Kaufpreis
25336 Pinneberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Top Premium Top Baugrundstück am Liether Wald für EFH/DHH -ohne Käufercourtage-
485.000,00 €
927 m2
Kaufpreis
25336 Pinneberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Top Premium Baugrundstück für 10-12 WE´s in zwei MFH´s inkl. 12 Stellplätzen
449.000,00 €
1.470 m2
Kaufpreis
25336 Pinneberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück

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Top Premium Baugrundstück mit Altbausubstanz für Einzel-oder Doppelhausbebauung in ruhiger Wohnlage von Elmshorn
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169.000,00 €
500 m2
Kaufpreis
25335 Elmshorn
Immobilientyp: Grundstück
Der rd. 500 m² große Grundstücksanteil (WEG Teilung) ist zurzeit noch bebaut mit einem kleinen, einfach ausgestatteten Flachdachbungalow (WE.-Nr. 1) ohne Keller der 1966 an eine kleine Doppelhaushälfte ( WE-Nr. 2) angebaut wurde. Die beiden
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Einheiten wurden 1981 durch Teilungserklärung in zwei separate Wohnungseigentumseinheiten mit Sondernutzungsrechten am Grundstück geteilt. Der Grundstücksanteil kann nach § 34 BauGB neu überplant werden. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus vor. Die Abrisskosten des Altbestandes gehen zu Lasten des Käufers.